Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung

Die Meldung muss spätestens bis zum 31. Mai abgegeben werden.


Empfohlen wird die Online-Meldung Ihrer Flächenänderungen über das Weininformationsportal
In der Online-Anwendung stehen umfangreiche Ausfüllhilfen zur Verfügung. Hinweise und Fehler werden direkt angezeigt. Außerdem ist das Erstatten von Meldungen ganzjährig möglich. Wir empfehlen, die einzelnen Aktionen (z. B. Rodungen, …) zeitnah nach der Durchführung zu melden, anstatt für den Meldetermin 31.05. zu sammeln. Ihr Rebflächenverzeichnis ist dann immer direkt aktuell.

Die Abgabe in Papierform bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist weiterhin möglich.

Überprüfen Sie bitte die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Achten Sie insbesondere auf die tatsächliche Nutzung, teilbestockte Flurstücke sowie die aufgelisteten Rodungs- und Pflanzdaten. Es sind alle bestockten und vorübergehend nicht bestockten Rebflächen zu melden. Umgehend nachzumelden sind Änderungen zwischen dem 1. Juni des Vorjahres und der Ernte des Vorjahres, soweit sie Auswirkungen auf die Vermarktungsrechte haben (z. B. Rodungen, Besitzwechsel oder der Wechsel zu einer anderen Winzergenossenschaft/Erzeugergemeinschaft).

Hinweise zu den Genehmigungen für Rebpflanzungen

Nutzung des vereinfachten Verfahrens zur Wiederbepflanzung von Rebflächen:

Wird ein und dieselbe Fläche eines Betriebes gerodet und innerhalb von 3 Jahren ab dem Rodungsdatum wieder angepflanzt, so genügt die fristgerechte Meldung von Rodung und Pflanzung in der Weinbaukartei. Besonderheit: Rodungen im Zeitraum Juni/Juli eines Jahres müssen zur Nutzung des vereinfachten Verfahrens direkt bzw. spätestens zum 31.07. desselben Jahres gemeldet werden.

In allen anderen Fällen muss die Genehmigung zur Pflanzung rechtzeitig beantragt werden. Die Genehmigung muss dem Betrieb zum Zeitpunkt der Pflanzung vorliegen. Anpflanzungen oder Teile einer Anpflanzung, die ohne Genehmigung vorgenommen wurden, sind unzulässig und daher zu roden. Darüber hinaus werden sie mit Geldstrafen sanktioniert und können zum Ausschluss von Fördermaßnahmen führen. Bei Besitzwechsel einer unbestockten Fläche verbleibt der Anspruch auf Genehmigung für Rebpflanzungen bei dem Betrieb, der die Fläche gerodet hat. Eine Übertragung von Betrieb zu Betrieb ist nicht möglich!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer:

www.lwk-rlp.de → Weinbau → Rebflächen → Genehmigungen für Rebpflanzungen

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Dienststellen der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.

Flurstücksinformationen

Die mit erste Zeile beinhaltet die Informationen zum Flurstück. Bei mehreren Flächen auf einem Flurstück werden diese Informationen, außer beim Seitenumbruch, nicht wiederholt.

  • Gemarkung (Nr.) und Flurstück

Flurstückskennzeichen, bestehend aus Gemarkungsname und -nummer, Flur und Flurstücksnummer.

  • Lage

Es wird die Weinlage angezeigt, der das Flurstück zugeordnet ist. Bei Flächen, auf denen kein Qualitäts- bzw. Prädikatswein erzeugt werden darf (Qualitätstyp „Deutscher Wein“ oder „Landwein“), ist die Verwendung dieser Bezeichnung grundsätzlich nicht zulässig. Die Verwendung bei Qualitäts-/Prädikatsweinen, die auf dieser Fläche geerntet werden, ist von weiteren Regelungen in der gültigen Produktspezifikation des g.U.-Gebiets (Anbaugebiets) abhängig.

  • Hangneigung und Steil- und Steilstlagenabgrenzung (Förderung)

Diese Informationen sind nicht Bestandteil der EU-Weinbaukartei und werden im Ausdruck nicht mehr ausgegeben. Die Informationen sind im Weininformationsportal ersichtlich. (Menü → Weinbaukartei → Rebflächen mit Änderungsmeldung. In der Info-Spalte jeder einzelnen Fläche kann dort ein Kartenausschnitt aufgerufen werden, der diese Informationen enthält.)

  • Größe

Angegeben wird die im Grundbuch eingetragene Flurstücksgröße (ALB-Größe).

  • WBK-Summe

Summe der Größe aller im Betrieb zu diesem Flurstück gemeldeten Flächen

Flächeninformationen

Die mit ► gekennzeichnete Zeile beinhaltet die Informationen zur Fläche.
Es werden die Rebsorte, die Unterlage, das Rodungsdatum, das Pflanzdatum, die Flächengröße (m²), die Betriebsnummer des Vermarkters (EZG/WG), die Information zu Vermarktungsrechten (VM), der Qualitätstyp (Q-Typ) und eine Änderung seit dem Stand der letzten Ernte (*) ausgegeben.

VM (Vermarktungsrechte)

✔ = diese Fläche erhält Vermarktungsrechte
✖ = für diese Fläche bestehen keine Vermarktungsrechte
△ = diese unbestockte Fläche im Flurbereinigungsverfahren erhält Vermarktungsrechte auf Antrag, sofern geeignete Genehmigungen bzw. Genehmigungsansprüche im Betrieb vorhanden sind (Kennzeichnung erst nach Anerkennung durch das für das FLB-Verfahren zuständige DLR ab Mitte Juli möglich).

Q-Typ (Qualitätstyp)

Hier ist erkennbar, welchem g.U./Anbaugebiet oder g.g.A./Landweingebiet die Fläche zugeordnet ist. Bei „DW“-Kennzeichnung ist nur „Deutscher Wein“ möglich.

AHR g.U. Ahr NAH g.U. Nahe DW Deutscher Wein
MOS g.U. Mosel PFA g.U. Pfalz LWR g.g.A. Landwein Rhein
MRH g.U. Mittelrhein RHH g.U. Rheinhessen
LRH g.g.A. Rheinischer Landwein LMO g.g.A. Landwein der Mosel LAH g.g.A. Ahrtaler Landwein
LPF g.g.A. Pfälzer Landwein LRU g.g.A. Landwein der Ruwer LRB g.g.A. Rheinburgen Landwein
LNA g.g.A. Nahegauer Landwein LSA g.g.A. Landwein der Saar

Fehler, Hinweise, sonstige Informationen

Fehler und andere Hinweise werden direkt am Flurstück bzw. der Fläche ausgegeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Betrieb zuständige Dienststelle.

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